Hinweis für finanziell stärker belastete Familien:

Die Betreuungskosten können unter bestimmten Voraussetzungen vom Jugendamt Rhein Neckar Kreis übernommen bzw. bezuschusst werden.

Die Kosten für das Mittagessen können ggfs. als Leistungen für Bildung und Teilhabe durchs Jobcenter übernommen werden.

Bei Fragen hierzu wenden Sie sich entweder an die Kita-Leitung oder direkt an die entsprechende Behörde.